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  • 01.10.1997 · Fachbeitrag · Steuerberatung

    Welche Gebühren stehen dem Anwalt für die Anfertigung von Steuererklärungen zu?

    | Der Anwalt ist aufgrund seiner Zulassung nach § 3 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) uneingeschränkt auch zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Übt er eine solche Tätigkeit aus, so handelt es sich unmittelbar um eine Berufstätigkeit. Diese ist daher nach der BRAGO abzurechnen (vergleiche § 1 Abs. 1 BRAGO). Doch wie die Abrechnung konkret zu erfolgen hat, ist weitgehend ungeklärt. Der folgende Beitrag weist auf die möglichen Schwierigkeiten hin und bietet eine praktische Lösung an. |