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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Pflichtverteidiger neben Wahlverteidiger

    | Frage: Anwalt R wird dem Mandanten M, der bereits durch einen Wahlanwalt verteidigt wird, als Pflichtverteidiger beigeordnet. Nach der Verurteilung macht die Staatskasse gegen M auch die Pflichtverteidigergebühren als Verfahrenskosten geltend. Zu Recht? |