01.02.2001 · Fachbeitrag · Strafrecht
Wahlverteidigerhonorar nur bei persönlicher Vertretung des Mandanten in der Hauptverhandlung?
| Frage: Rechtsanwalt R. schließt mit Mandant M., dem Unterschlagung vorgeworfen wird, eine Honorarvereinbarung. Danach wird für die Verteidigung des M. in der Berufungsinstanz für den ersten Hauptverhandlungstag ein Honorar von 3.000 DM und für jeden weiteren Hauptverhandlungstag ein Honorar von 2.500 DM vereinbart. Im Termin wird M. von dem bei R. beschäftigten Rechtsanwalt S. vertreten. M. wird freigesprochen, weigert sich aber, die Rechnung des R. zu bezahlen. Kann er sich gegen die Honorarforderung des R. wehren, obwohl er im Vollmachtsformular ausdrücklich in eine Unterbevollmächtigung eingewilligt hat? |
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