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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Finanzverwaltung überprüft Honorarabrechnungen der Rechtsanwälte

    | Die Finanzverwaltung hat Fehler bei der anwaltlichen Honorarabrechnung hinsichtlich der Berücksichtigung von Umsatzsteuer und des Vorsteuerabzugs festgestellt (zur Umsatzsteuer: BRAGO prof. 3/00, 30; zur Rechnungsstellung seit dem 1.1.02: BRAGO prof. 10/01, 138; 2/02, 27 und 5/02, 64). Sie hat die Betriebsprüfer angehalten, besonders die Abrechnung der Anwälte für die Vertretung in der mündlichen Verhandlung zu überprüfen. Der folgende Beitrag greift daher diesen besonders fehlerträchtigen Bereich (1.) und daneben die Beiordnung des Anwalts im Rahmen von PKH (2.), die Anwaltstätigkeit in eigener Sache (3.) sowie das Kostenfestsetzungsverfahren (4.) unter umsatzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten auf und zeigt, wie diesbezüglich richtig abgerechnet wird. |