01.09.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Gemeinsame Mandatsbearbeitung und vereinbarte Gebührenteilung mehrerer Anwälte richtig abgerechnet
| Bei der Überprüfung anwaltlicher Honorarabrechnungen hat die Finanzverwaltung Fehler bezüglich der Berücksichtigung von Umsatzsteuer und des Vorsteuerabzugs festgestellt (dazu Schönemann, BRAGO prof. 7/02, 91). Die Fragen der Leser zu diesem Beitrag zeigen die Bedeutung dieses Themas. Die folgenden Ausführungen greifen daher die Problematik der gemeinsamen Auftragsbearbeitung mit Gebührenteilung unter umsatz- und gebührenrechtlichen Aspekten vertiefend auf. |
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