01.04.1998 · Fachbeitrag · Umsatzsteuererhöhung
Was der Anwalt bei Übergangsfällen beachten muß
| Mit Art. 5 des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 19. Dezember 1997 ist der allgemeine Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG von 15 auf 16 Prozent angehoben worden (BGBl. 1997 I, S. 3121 vom 23. Dezember 1997; BStBl. 1998 I, S. 7 vom 30. Januar 1998). Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bleibt unverändert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig