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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung

    Anwaltsgebühren bei jährlicher Neuberechnung des Verdienstausfalls

    | Frage: Im Jahre X übernimmt Rechtsanwalt R. die Bearbeitung einer Verkehrsunfallsache. Der Kfz-Schaden und das Schmerzensgeld werden abschließend reguliert. Wegen des Verdienstausfalls erhält der Geschädigte G. keine Einmalzahlung, sondern eine quartalsmäßige Überweisung der Haftpflichtversicherung. R. berechnet diesen Betrag jedes Mal neu (z.B. wegen steuer- oder sozialversicherungsrechtlicher Änderungen oder Kosten für zusätzliche Einrichtungen, die infolge der unfallbedingten Bewegungsschwierigkeiten des G. erforderlich werden). Aus welchem Gegenstandswert errechnet sich der Gebührenanspruch des R.: jährlich neu aus dem für ein Jahr geltend gemachten Anspruch oder nach dem in der Vergangenheit regulierten Betrag plus dem in einem Jahr neu hinzukommenden Betrag? |