· Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung
ABC der Schadenspositionen: Fallgruppen für den Gegenstandswert
von RiOLG Dr. Julia Bettina Onderka, Köln
| Bei der Regulierung von Verkehrsunfallsachen wiederholen sich die Schadenspositionen immer wieder. Im Rahmen der Abrechnung spart es Ihnen viel Zeit, wenn Sie den Gegenstandswert mühelos bestimmen können. Dieser abschließende Beitragsteil fasst typische Einzelheiten weiterer Fallgruppen für Sie zusammen. |
1. Ersatz des Rückstufungsschadens
Nimmt der Geschädigte seine Kaskoversicherung in Anspruch und begehrt er anschließend Ersatz seines Rückstufungsschadens, bemisst sich der Gegenstandswert dieser Schadensposition nach der Differenz zwischen den zu zahlenden Prämien und den Prämien, die bei schadensfreiem Verlauf des Versicherungsverhältnisses zu zahlen gewesen wären. Sofern es sich um den künftigen Versicherungsverlauf handelt, dessen konkrete Auswirkung auf das Vermögen des Klägers noch nicht abzusehen ist, muss der Ersatz des Rückstufungsschadens per Feststellungsantrag geltend gemacht werden.
2. Regulierung des Sachschadens
Die Reparaturkosten sind in vollem Umfang zu berücksichtigen. Wird der Sachschaden auf Totalschadensbasis abgerechnet und muss sich der Geschädigte den Restwert des Fahrzeugs anrechnen lassen, bleibt dennoch der volle Sachschaden maßgebend, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit auf die Prüfung der Anrechnung erstreckt (AG Wesel 25.3.11, 27 C 230/10, Abruf-Nr. 112846; Schneider, AG Ahlen AGS 14, 543). Anderes gilt nur, wenn der Anwalt lediglich einen um den Restwert reduzierten Auftrag erhält.
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