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  • 01.12.1997 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung

    Empfehlungen des DAV-Schlichtungsausschusses zur Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden

    | Weil immer wieder ähnlich gelagerte Fragestellungen und Probleme zur Anwendung und Auslegung der Regulierungsempfehlungen an den Deutschen Anwaltverein (DAV) herangetragen werden, haben die beteiligten Versicherungsgremien und der DAV einen mit zwei Repräsentanten der Versicherer und zwei Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV paritätisch besetzten Schlichtungsausschuß gebildet. Aufgabe des Schlichtungsausschusses ist es, durch offizielle Empfehlungen Mängel in der Organisation, Fragen bei der Anwendung und Auslegung der Regulierungs- und Abrechnungsempfehlungen und sonstige Streitigkeiten zu klären. Zu den nachfolgend dargestellten Streitfragen hat der Schlichtungsausschuß Empfehlungen für die Anwendung und Auslegung der DAV-Regulierungsempfehlungen abgegeben: |