01.04.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung
Euro-Umstellung der DAV-Regulierungsempfehlungen zur Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden
| Zwischen Vertretern des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und des früheren HUK-Verbands (Haftpflicht- und Kraftfahrt-Versicherungsverband) wurde im Jahre 1991 unter dem Stichwort „Unfallschadenregulierung und Anwaltsgebühren“ ein Modell zur pauschal honorierten Regulierung von Verkehrsunfallschäden verabredet (vgl. AnwBl. 91, 150 und 480). Die Musterempfehlung wird heute vom DAV und dem Rechtsnachfolger des HUK-Verbands, dem „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV) fortgeführt (zu den DAV-Regulierungsempfehlungen nebst Änderungen: BRAGO prof. 1/97, 5; 2/97, 12; 12/97, 12; 7/98, 13; 10/99, 132; 2/01, 21; 3/01, 35; 1/02, 2). Der folgende Beitrag informiert über die neuen (Euro-)Gebührenbeträge der Regulierungsempfehlungen. |
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