01.01.1997 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung
Empfehlungen des Deutschen Anwaltvereins zur Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden (Stand 1. Januar 1997)
| Die zwischen dem Deutschen Anwaltverein und dem früheren HUK-Verband (seit dem 1. Januar 1995 Verband der Schadenversicherer e.V., Hamburg) abgestimmten „Empfehlungen zur Kfz-Unfallschadenregulierung“ haben bereits im Oktober 1991 das frühere „DAV-Gebührenabkommen“ abgelöst. |
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