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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung

    Euro-Gebühren für die Akteneinsicht

    | Bei der Abwicklung von Unfallschäden sollten Sie daran denken, dass der Rechtsanwalt für den von der Haftpflichtversicherung angeforderten Aktenauszug ein Pauschalhonorar von neu 26 Euro (bisher 50 DM) erhält. Beschaffen Sie auf Wunsch der Haftpflichtversicherung einen zweiten Aktenauszug, so erhalten Sie ein Pauschalhonorar von 13 Euro (bisher 25 DM) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (zum Pauschalhonorar für die Akteneinsicht und Aktenauszüge aus Unfallstrafakten für Versicherungsgesellschaften: BRAGO prof. 7/97, 10). |