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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Vergleichsgebühr

    Gegenseitiges Nachgeben der Parteien oder nur vereinbarungsloses tatsächliches Nachgeben

    | Ein häufiger Fall aus der Praxis: Nach einem Unfall begehrt der Geschädigte 1.000 EUR Schmerzensgeld. Die gegnerische Versicherung will aber nur 500 EUR zahlen. Man einigt sich auf einen Betrag von 600 EUR gegen eine Abfindungserklärung des Geschädigten. Die Versicherung weist aber darauf hin, dass sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahle und die Haftung dem Grunde und der Höhe nach bestreite. Kann hierfür eine Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO abgerechnet werden? |