01.08.2001 · Fachbeitrag · Verkehrsordnungswidrigkeiten
Argumente für den Ansatz einer Mittelgebühr in Bußgeldsachen
| Zunehmend entscheiden die Gerichte, dass dem Anwalt für sein Tätigwerden in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eine Mittelgebühr zusteht (vgl. Zusammenstellung aktueller Entscheidungen: BRAGO prof. 12/00, 156; zu älteren Urteilen: BRAGO prof. 1/98, 1). Auf dieser Linie liegt nun ein rechtskräftiges Urteil des AG Eggenfelden vom 8.1.01 (AnwBl. 01, 370). Wir stellen Ihnen dieses vor, weil die Begründung des Richters weit über das Übliche hinausgeht und für eine honorarrechtliche Streitigkeit bzw. für eine Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung gute Argumente bietet. |
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