01.05.2004 · Fachbeitrag · Verkehrsunfallrecht
Kein Fall für Zwei
| Die Bestellung eines eigenen Anwalts durch den Versicherungsnehmer bei Geltendmachung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer und des Schadenersatzanspruchs gegen den Halter/Fahrer des versicherten Fahrzeugs in einem gemeinsamen Rechtsstreit ist dann nicht notwendig und die damit verursachten Kosten sind auch nicht erstattungsfähig, wenn kein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts besteht (BGH 20.1.04, VI ZB 76/03, n.v., Abruf-Nr. 040565). |
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