01.02.2005 | Verkehrsunfallschadenregulierung
Vorsicht bei den Angeboten der Kfz-Haftpflichtversicherungen
Mit Einführung des RVG zum 1.7.04 sind die DAV-Regulierungsempfehlungen weggefallen. Einige Kfz-Haftpflichtversicherer haben jetzt eigene Grundsätze für die Abrechnung der Anwaltsgebühren bei der außergerichtlichen Abwicklung von Kfz-Unfallschäden aufgestellt. Die „Abrechnungsgrundsätze“ sind nur gegenüber Anwälten anwendbar, die sich mit ihnen in allen Fällen einverstanden erklären. Der Beitrag stellt Ihnen einige Angebote vor und zeigt, wie Sie mit inakzeptablen Angeboten umgehen können.
Akzeptable Regelungen für die außergerichtliche Schadensregulierung
Zur Zeit bieten folgende Versicherungen „Abrechnungsgrundsätze“ für die außergerichtliche Schadensregulierung von Kfz-Haftpflichtfällen an:
- Allianz Versicherung AG, München: beim Auftrag nach dem 30.6.04,
- DEVK Allgemeine Versicherungen AG, Köln: beim Auftrag nach dem 30.6.04,
- Öffentliche Landesbrandkasse Versicherungen, Oldenburg: für Schadensfälle ab 1.10.04,
- VHV-Versicherungen, Hannover: für Haftpflichtschäden ab 1.1.05,
- Württembergische Versicherung AG, Stuttgart: beim Auftrag nach dem 30.6.04 und
- VGH Landwirtschaftliche Brandkasse, Hannover: für Schadensfälle ab 1.7.04 mit Abrechnung erst nach dem 31.10.04.
Diese Versicherungen bieten folgende Geschäftsgebühren an:
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