01.05.2005 | Verwaltungsrecht
Neuer Streitwertkatalog für Verwaltungsgerichte
Für das Gebührengespräch mit dem Mandanten und für die Abrechnung bzw. Kostenfestsetzung auf Grundlage des RVG ist der Gegenstandswert ein wichtiger Faktor. Für das Verwaltungsrecht existiert zur Orientierung ein „Streitwertkatalog“, der von Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen wird. Dieser ist im Juli letzten Jahres aktualisiert worden. Der „Streitwertkatalog 2004“ gilt seit der Beschlussfassung am 7./8.7.04.Sie finden ihn unter www.bverwg.de, dort unter der Rubrik „Aktuelles“. Sie können sich die pdf-Datei (17 Seiten!) bei Bedarf herunterladen.
Der neue Streitwertkatalog weist nicht auf gesetzliche Bestimmungen hin. Vielmehr handelt es sich um Empfehlungen, denen das Gericht bei der Festsetzung des Streitwerts bzw. des Werts der anwaltlichen Tätigkeit (§ 33 RVG) aus eigenem Ermessen folgt oder nicht folgt.
Die neue Richtlinie ist in 55 alphabetisch geordnete Gegenstände unterteilt, die zum Teil in Unterabschnitte unterteilt sind. Wir informieren Sie nachfolgend und in den nächsten Ausgaben über wichtige Neuregelungen. Dabei stellen wir die bisherige Regelung gegenüber, die noch für Altfälle gilt.
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