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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Verwaltungsrecht

    Streitwerte in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

    | Kaum ein Rechtsgebiet ist hinsichtlich der Streitwertbestimmung so wenig reglementiert wie das Verwaltungsrecht. Lediglich für einzelne Bereiche hat der Gesetzgeber konkrete Vorgaben gemacht. In den übrigen Fällen hat nach wie vor der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung von Januar 1996 hohe praktische Bedeutung (NVwZ 96, 563; speziell zum Baurecht siehe ausführlich BRAGO prof. 10/96, 5; AnwBl. 96, 393). Nur wenn sich danach überhaupt keine Anhaltspunkte für eine bestimmte Streitwertbemessung ergeben, ist nach § 13 Abs. 1 S. 2 GKG ein Auffangstreitwert in Höhe von 8.000 DM einschlägig. Der folgende Beitrag erläutert den Streitwert in wichtigen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. |