01.04.1996 · Fachbeitrag · Verwaltungsstreitigkeiten
Erhöhte Gebühren bei Eilverfahren nach § 114 Abs. 5 BRAGO?
| Die zunehmende Bedeutung technischer Großverfahren in Verwaltungsstreitsachen und ihre Zuweisung an die Oberverwaltungsgerichte (OVG) bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) als erste Instanz gemäß dem Katalog in § 48 Abs. 1 VwGO sowie die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz haben die Frage, welche Gebühren der Anwalt in derartigen Verfahren abrechnen kann, in den Vordergrund gerückt. Diese Frage wird in der Rechtsprechung kontrovers beurteilt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig