01.04.1998 · Fachbeitrag · Vollstreckungssachen
Neue Wertvorschrift für die Räumungsvollstreckung
| Der Deutsche Bundesrat hat dem zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften in der Sitzung vom 28. November 1997 zugestimmt. Diese sogenannte zweite Zwangsvollstreckungsnovelle ist am 17. Dezember 1997 verkündet und am 22. Dezember 1997 veröffentlicht worden (BGBl. I, S. 3039). Neben einer Reihe von Neuregelungen in der ZPO enthält das Gesetz auch eine Änderung der §§ 57, 58 BRAGO. Insbesondere § 57 Abs. 2 wurde redaktionell überarbeitet und bezüglich des Gegenstandswerts der Räumungsvollstreckung neu gefaßt. |
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