01.07.1997 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser
Amtsgerichte bestätigen die Anwendbarkeit des § 84 Abs. 2 BRAGO in Verfahren vor der Verwaltungsbehörde
| Erneut haben verschiedene Amtsgerichte die Anwendbarkeit des § 84 Abs. 2 BRAGO in Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde bestätigt. Es handelt sich hierbei um unveröffentlichte Entscheidungen, auf die Sie sich aber ergänzend zu den bereits in „BRAGO professionell“ zitierten Entscheidungen zur Durchsetzung Ihres Honorars berufen können (BRAGO prof. 4/96, 10 ff.; 7/96, 5 ff.; 10/96, 1; 3/97, 6 ff.). Mit den Argumenten aus unserer Berichterstattung haben einige unserer Leser die folgenden Entscheidungen erstritten: |
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