01.06.2000 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser
Anwaltsgebühren für einen Ratenzahlungsvergleich sind Kosten der Zwangsvollstreckung
| Die Rechtsanwälte Kurtz & Kurtz aus Taunusstein haben einen Beschluss erstritten, in dem eine Vergleichsgebühr für einen Ratenzahlungsvergleich bejaht wurde (LG Wiesbaden 4.1.2000, Az: 4 C 1/00, DGVZ 2000, 4, VE 5/2000, 70). |
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