01.06.1999 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser
Kosten des Teilzahlungsvergleichs sind erstattungsfähig
| Die Rechtsanwälte Brammen, Beckmann, Abshoff, Müller und Brand aus Bochum und Cottbus haben vor dem LG Darmstadt erstritten, daß die Gebühren eines Teilzahlungsvergleichs Vollstreckungskosten i.S. des § 788 ZPO sind. Sie können daher vom Gerichtsvollzieher aufgrund des zugrundeliegenden Schuldtitels im Wege der Zwangsvollstreckung eingezogen werden (Beschluß, 2.9.98, Az: 5 T 413/98, AGS 99, 25; ebenso LG Itzehoe 12.1.96, SchlHA 97, 192). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat