· Fachbeitrag · Waffenrecht
Was ist der Streit über eine Waffenbesitzkarte wert?
| Nach ständiger Rechtsprechung des BayVGH (zuletzt 26.5.11, 21 C 11.1074, Abruf-Nr. 113376 ) berechnet sich der Streitwert in waffenrechtlichen Streitigkeiten nicht nach dem tatsächlichen Wert der Waffen, sondern nach § 52 Abs. 1 und 2 GKG i.V. mit Nrn. 1.5 und 50.2 des Streitwertkatalogs 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (in Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., Anhang zu § 164 Rn. 14; NVwZ 04, 1327). |
Danach ist in der Hauptsache für die Waffenbesitzkarte der Antragstellerin und eine eingetragene Waffe der Auffangstreitwert von 5.000 EUR und für jede weitere eingetragene Waffen je 750 EUR, im konkreten Fall 4 Waffen à 750 EUR = 3.000 EUR, insgesamt also 8.000 EUR anzusetzen. Dieser Hauptsachestreitwert ist in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu halbieren.