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  • 01.08.1995 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung

    Kostenbewußte Auftragserledigung

    | Ziel der anwaltlichen Berufstätigkeit ist selbstverständlich die Erwirtschaftung von Honorarüberschüssen. Das Honorar jedes einzelnen Auftrages, der dem Anwalt erteilt wird, stellt einen positiven oder negativen Betrag zum Jahresüberschuß dar. |