01.11.1995 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung
Nutzen Sie die standesrechtlichen Möglichkeiten einer flexiblen Honorargestaltung!
| Nach § 1 Abs. 1 BRAGO bemißt sich die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Berufstätigkeit zwar generell nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Allerdings sind die Möglichkeiten einer standesrechtlich zulässigen abweichenden Gestaltung der Vergütung inzwischen reichhaltig: In Betracht kommen vor allem projekt- und zeitbezogene Honorarermittlungen, die zu höheren oder zu niedrigeren als den gesetzlichen Gebühren führen können. Der Anwaltschaft wurde im Rahmen der Neuordnung des Berufsrechts der Weg zu einer flexiblen Honorarpolitik auch offiziell geebnet: § 3 Abs. 5 BRAGO sieht vor, daß in außergerichtlichen Angelegenheiten Pausch- und Zeitvergütungen vereinbart werden können, die niedriger als die gesetzlichen Gebühren sind. |
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