01.04.1996 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung
Pauschvergütung - eine Alternative zu BRAGO und Zeithonorar!
| Die Pauschvergütung stellt neben dem Zeithonorar (siehe dazu „BRAGO professionell” Nr. 3/96, Seiten 1 ff.) eine weitere Möglichkeit anwaltlicher Honorarpolitik außerhalb der staatlichen Gebührenordnung dar. Neben unbestreitbaren Vorteilen birgt sie aber auch Risiken, die der Anwalt bedenken sollte, bevor er eine entsprechende Vereinbarung mit seinem Auftraggeber trifft. |
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