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  • 01.10.1995 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung

    "Verkaufen" Sie sich und Ihre Leistungen im Honorargespräch mit dem Auftraggeber optimal?

    | Es ist üblich und legitim, wenn sich der Auftraggeber angesichts des heute umfangreichen Beratungsangebots freiberuflicher (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und gewerblicher Beratungskonkurrenten (Banken, Versicherungen, Vereine, Verbände etc.) die Frage stellt, welchen Nutzen er speziell von der anwaltlichen Dienstleistung hat, insbesondere im Vergleich zu den gegenüber der Beratungskonkurrenz häufig höheren Kosten. Beim Honorargespräch geht es daher auch und vor allem darum, dem Auftraggeber den spezifischen Nutzen der anwaltlichen Dienstleistung bewußt zu machen. Bei gerichtlichen Verfahren mag dieser noch ohne weiteres erkennbar sein, bei beratender Tätigkeit trifft das aber nicht immer zu. |