01.01.1997 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung
Welchen Mindestgegenstandswert benötigen Sie zur wirtschaftlichen Auftragserledigung?
| Die BRAGO-Gebühren sind vor allem Wertgebühren, die nach § 13 Abs. 1 BRAGO pauschal die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts „vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit“ entgelten. Gleiche Tätigkeiten werden je nach Gegenstandswert verschieden hoch vergütet. Der nachfolgende Beitrag zeigt, bei welchen Gegenstandswerten sich Ihre anwaltliche Tätigkeit wirklich lohnt. |
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