01.03.2002 · Fachbeitrag · Zinsen
Angleichung der Zinsregelungen in ZPO und BGB
| Die Verzugszinsen nach § 288 BGB einerseits und die Verzinsung festgesetzter Kosten nach § 104 Abs. 1 ZPO andererseits sind im Rahmen der Zivilprozessreform und der Schuldrechtsmodernisierung neu gefasst worden. Dies hat zu Unklarheiten darüber geführt, ob die Zinshöhen aneinander angeglichen worden sind. Der folgende Beitrag zeigt, dass tatsächlich eine Harmonisierung erfolgt ist. Dazu im Einzelnen: |
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