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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Zinsen

    Seit dem 1.7.04 gilt ein neuer Basiszinssatz

    | Seit dem 1.1.02 gilt für Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten. Seit dem 1.7.04 wurde der Basiszinssatz von bisher 1,14 Prozent auf 1,13 Prozent gesenkt. Es gelten nun folgende Verzugszinsen: |