30.08.2010 | Zwangsvollstreckung
Gebühren nach der Kontopfändungsnovelle
von Dipl.-Rpflegerin (FH) Karin Scheungrab, Leipzig/München
Zum 1.7.10 ist die Kontopfändungsnovelle in Kraft getreten. Der folgende Beitrag zeigt die sich daraus ergebenden gebührenrechtlichen Aspekte sowohl aus Sicht des Gläubiger- als auch des Schuldnervertreters.
Reformziele und Umsetzung
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Reform des Kontopfändungsschutzes die folgenden Ziele. Bis zum 31.12.11 kann Kontopfändungsschutz auf mehreren Wegen erreicht werden. Ab dem 1.1.12 ist Kontopfändungsschutz über den Freistellungsantrag nach § 850 Abs. 1 ZPO n.F. nicht mehr möglich.
Übersicht: Reformziele und Möglichkeiten des Kontenpfändungsschutzes |
Ziele der Reform
Möglichkeiten des Kontenpfändungsschutzes
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Allgemeine Grundsätze
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