09.12.2020 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Der Begriff der Zurückverweisung ist gebührenrechtlich zu verstehen
| Im Falle der Zurückverweisung gemäß § 21 Abs. 1 RVG an ein untergeordnetes Gericht ist das weitere Verfahren ein neuer Rechtszug und der Rechtsanwalt kann seine Gebühren noch einmal verlangen. Daher spielt die Frage in der Praxis eine erhebliche Rolle, wann von einer solchen Zurückverweisung auszugehen ist. Eine Antwort darauf hat das OLG Koblenz. |
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