25.02.2015 · Fachbeitrag · Rechtsmittelrecht
Gegenstandswertfestsetzung nach RVG: Keine reformatio in peius
| Eine Änderung des Gegenstandswerts von Amts wegen ist bei einer Festsetzung nach dem RVG nicht vorgesehen. Das RVG enthält keine dem § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG gleichende Regelung. |
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