24.07.2015 · Fachbeitrag · Schlüssiges Verhalten
Terminsgebühr entsteht auch ohne ausdrücklichen Aufruf der Sache
| Für das Entstehen einer Terminsgebühr sind eine förmliche Ladung und ein ausdrücklicher Aufruf nicht unbedingt erforderlich, wenn die Beteiligten anwesend sind, der Sache nach mit dem Termin begonnen worden und damit in der Sachbehandlung ein konkludenter Aufruf im Sitzungsraum anzunehmen ist (OVG Münster 6.5.15, 7 E 1271/14, Abruf-Nr. 144908) . |
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