· Fachbeitrag · Verwaltungsgerichtsverfahren
Streitwertkatalog 13: Beamten- bis Gewerberecht
| Der Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, ist eine Überarbeitung des bisherigen Streitwertkatalogs 2004. In diesem Teil der Beitragsserie werden im Anschluss an RVG prof. 14, 16 und 35 die Abschnitte 10 bis 17, „Beamtenrecht“ über „Freie Berufe“ bis „Gewerberecht“ dokumentiert. |
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10. | Beamtenrecht | |
10 .1 | (Großer) Gesamtstatus: Begründung, Umwandlung, Bestehen, Nichtbestehen, Beendigung eines Beamtenverhältnisses, Versetzung in den Ruhestand | |
10.2 | (Kleiner) Gesamtstatus: Verleihung eines anderen Amtes, Streit um den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung, Zahlung einer Amtszulage, Verlängerung der Probezeit | § 52 Abs. 5 S. 4 in Verbindung mit S. 1 bis 3 GKG: Hälfte von 10.1 |
10.3 | Neubescheidung eines Beförderungs-begehrens | Hälfte des sich aus § 52 Abs. 5 S. 4 GKG ergebenden Betrags (1/4 von 10.1) |
10.4 | Teilstatus: Streit um Umfang/Teilzeitbeschäftigung, um Übergang von Teilzeit auf Vollzeit, höhere Versorgung, Besoldung oder Zulagen sowie Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei Versorgung, Zeiten für BDA, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenen-versorgung | Zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus beziehungsweise des erstrebten Unfallausgleichs etc. |
10.5 | Dienstliche Beurteilung | Auffangwert |
10.6 | Streit um Nebentätigkeit | Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Nebentätigkeit, höchstens Jahresbetrag |
10.7 | Gewährung von Trennungsgeld | Gesamtbetrag des Trennungsgelds, höchstens Jahresbetrag |
10.8 | Anerkennung eines Dienstunfalls | Auffangwert |
10.9 | Bewilligung von Urlaub | Auffangwert |
11. | Bergrecht | Es gelten grundsätzlich die nachstehend aufgeführten Werte. Soweit diese die Bedeutung der Genehmigung, des Vorbescheids oder der Anfechtung einer belastenden Maßnahme für den Kläger nicht angemessen erfassen, gilt stattdessen das geschätzte wirtschaftliche Interesse beziehungsweise der Jahresnutzwert. |
11.1 | Klage des Unternehmers | |
11.1.1 | Auf Planfeststellung eines Rahmen-betriebsplans | 2,5 Prozent der Investitionssumme |
11.1.2 | Auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplans | 1 Prozent der Investitionssumme |
11.1.3 | Auf Zulassung eines Sonder- und Hauptbetriebsplans | 2,5 Prozent der Investitionssumme |
11.1.4 | Gegen belastende Nebenbestimmungen | Betrag der Mehrkosten |
11.2 | Klage eines drittbetroffenen Privaten | Wie Abfallentsorgung Nr. 2.2 |
11.3 | Klage einer drittbetroffenen Gemeinde | 60.000 EUR |
12. | Denkmalschutzrecht | |
12.1 | Feststellung der Denkmaleigenschaft, denkmalschutzrechtliche Anordnungen, Bescheinigungen | Wirtschaftlicher Wert, sonst Auffangwert |
12.2 | Abrissgenehmigung | Wie 9.3 |
12.3 | Vorkaufsrecht | Wie Nr. 9.6 |
13. | Flurbereinigung/ Bodenordnung | |
13.1 | Anordnung des Verfahrens | Auffangwert |
13.2 | Entscheidungen im Verfahren | |
13.2.1 | Wertermittlung | Auswirkungen der Differenz zwischen festgestellter und gewünschter Wertverhältniszahl |
13.2.2 | Abfindung | Auffangwert, es sei denn abweichendes wirtschaftliches Interesse kann festgestellt werden |
13.2.3 | Sonstige Entscheidungen | Auffangwert, es sei denn abweichendes wirtschaftliches Interesse kann festgestellt werden |
14. | Freie Berufe (Recht der freien Berufe) | |
14.1 | Berufsberechtigung, Eintragung, Löschung | Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 EUR |
14.2 | Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk, Befreiung | Dreifacher Jahresbetrag des Beitrags |
14.3 | Rentenanspruch | Dreifacher Jahresbetrag der Rente |
15. | Friedhofsrecht | |
15.1 | Grabnutzungsrechte | Auffangwert |
15.2 | Umbettung | Auffangwert |
15.3 | Grabmalgestaltung | Hälfte des Auffangwerts |
15.4 | Gewerbliche Betätigung auf Friedhöfen | Betrag des erzielten oder erwarteten Jahresgewinns, mindestens 15.000 EUR |
16. | Gesundheitsverwaltungsrecht | |
16.1 | Approbation | Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdienstes, mindestens 30.000 EUR |
16.2 | Facharzt-, Zusatzbezeichnung | 15.000 EUR |
16.3 | Erlaubnis nach § 10 BÄO | 20.000 EUR |
16.4 | Notdienst | Auffangwert |
16.5 | Beteiligung am Rettungsdienst | 15.000 EUR pro Fahrzeug |
17. | Gewerberecht | Siehe Wirtschaftsverwaltungsrecht, Nr. 54 |
Weiterführender Hinweis
- Der Beitrag wird in RVG prof. 4/14 fortgesetzt.