25.08.2014 · Fachbeitrag · Abgeltungsbereich der Gebühren
Grundgebühr fällt immer neben der Verfahrensgebühr an
| Aus dem Wortlaut der Nr. 4100 VV RVG ergibt sich, dass nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG neben der Grundgebühr gleichzeitig stets die Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsanwalt erstmalig mit der Sache befasst wird (LG Duisburg 3.6.14, 34 Qs 52/13, Abruf-Nr. 142481 ). |
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