· Fachbeitrag · Revision
Entstehen von Verfahrensgebühren neben der Grundgebühr
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg
| Beim LG Amberg wurde um das Entstehen von Verfahrensgebühren gestritten. Es ging zum einen um die Frage, ob der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr zu Recht neben der ebenfalls in Ansatz gebrachten Grundgebühr beanspruchen durfte. Zum anderen wurde um die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV RVG gestritten. Das LG Amberg hat die Revisionsverfahrensgebühr nicht festgesetzt, das Entstehen der Verfahrensgebühren neben der Grundgebühr hingegen bejaht. |
Entscheidungsgründe: Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren
Das Entstehen der Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren verneint das LG u. a. mit der Begründung, dass der Rechtsanwalt keinen Auftrag gehabt habe, die Revision durchzuführen (21.1.20, 11 Qs 55/19, Abruf-Nr. 214138). Er habe die Revision nur vorsorglich eingelegt, da der Mandant in der Berufungshauptverhandlung abwesend gewesen sei.
Der Rechtsanwalt habe in der Folge gerade nicht den Auftrag zur Verteidigung im Revisionsverfahren erhalten, weshalb letztlich die Rücknahme der Revision erfolgte. Somit habe er auch keine Tätigkeiten in Bezug auf die Revisionsinstanz entfaltet. Ein Gespräch mit dem Mandanten habe neben der Klärung eines Wiedereinsetzungsgrundes dazu gedient, zu klären, ob ein Revisionsauftrag erteilt werde. Das sei nicht geschehen.
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