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  • 22.03.2017 · Fachbeitrag · Abrechnungspraxis

    Immer wieder umstritten: Reisekosten in Strafverfahren

    | Begehrt der Anwalt in Strafsachen Reisekostenerstattung, ergeben sich im Rahmen der Kostenfestsetzung immer wieder Schwierigkeiten. Nun hat sich das LG Heilbronn mit dem Problem befasst und entschieden: Das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO darf bei der Abrechnung von Reisekosten nicht zu einer Schlechterstellung von außerhalb des Bezirks ansässigen Rechtsanwälten führen. Sie können daher bei überschießenden Kosten zumindest den Betrag ansetzen, der bei Beauftragung eines bezirksansässigen Anwalts maximal entstanden wäre. |