· Fachbeitrag · Abrechnungspraxis
Viva Las Vegas? Leider nicht für Rechtsanwälte!
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Münster/Augsburg
| Im Revisionsverfahren nach Las Vegas jetten? Und die Justiz zahlt? Schön wärs - aber das macht der BGH nicht mit. |
Sachverhalt
Der Rechtsanwalt war in einem Schwurgerichtsverfahren dem Nebenklägervertreter als Pflichtverteidiger beigeordnet. Er hatte nach § 46 Abs. 2 RVG beantragt festzustellen, dass eine Dienstreise zu seinen Mandanten erforderlich war. Diese wohnten in Las Vegas.
Entscheidungsgründe
Der BGH hat dies abgelehnt. Es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die beabsichtigte Dienstreise im Sinne des § 46 Abs. 1 RVG erforderlich ist (19.4.16, 3 StR 49/16, Abruf-Nr. 186032).
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