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  • · Nachricht · Aktenversendungspauschale (AVP)

    Gerichtsfach: AVP durch externen Kurierdienst

    | Mit der aktuellen Entscheidung des OLG Saarbrücken (14.10.2015, 1 Ws 164/15) existiert eine weitere Entscheidung, in der die AVP durch einen externen Kurierdienst anfällt. |

     

    Legt ein externer Kurierdienst der Justizverwaltung - gemäß einer vertraglichen Vereinbarung - eine Akte bei einer ortsverschiedenen Justizbehörde in ein Gerichtsfach ein und erhält er hierfür eine Pauschale, fällt die AVP an: Es sind Auslagen an Transport- und Verpackungskosten im Sinne der Nr. 9003 KV GKG angefallen.

     

    Es ist in diesem Fall unerheblich, ob die Kosten für den einzelnen Aktentransport konkret und isoliert ermittelt werden können.

     

    http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/1569.htm

    Quelle: ID 43699451