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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Psychosoziale Prozessbegleiter erhalten Vergütung nach RVG

    | Zum 1.1.17 wird das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) in Kraft treten. Danach erhalten gerichtlich beigeordnete psychosoziale Prozessbegleiter unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung aus der Staatskasse. |

     

    Die Höhe des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus § 6 PsychPbG. Diese ist wie folgt gestaffelt:

     

    • Das verdienen Prozessbegleiter

    Vorverfahren

    520 EUR

    gerichtliches Verfahren im ersten Rechtszug

    370 EUR

    Tätigkeit nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens

    210 EUR