· Fachbeitrag · Angelegenheit
Jedes Ermittlungsverfahren = eigene Angelegenheit
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg
| Der Kläger hatte vom beklagten Rechtsanwalt verlangt, seine Rechtsanwaltsvergütung aus Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags zurückzuzahlen. Das hatte er u. a. auch damit begründet, dass der Rechtsanwalt zu Unrecht drei Angelegenheiten abgerechnet hatte. Die Klage war beim AG Bad Liebenwerda erfolglos. |
Sachverhalt
Im Streitfall lag folgender Verfahrensablauf zugrunde:
- In 2012 leitete das Finanzamt gegen den Kläger ein Ermittlungsverfahren wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen ein. Der Kläger beauftragte den Beklagten, ihn im Ermittlungsverfahren zu vertreten.
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