11.12.2017 · Fachbeitrag · Auslagen
Dokumentenpauschale für Ausdrucke aus digitalen Strafakten
| Die Erstattung der Dokumentenpauschale Nr. 7000 Ziff. 1 VV RVG kann im Strafverfahren nicht grundsätzlich mit der Begründung versagt werden, dass Ausdrucke aus einer elektronischen Akte generell nicht zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten sind. Das ist das Fazit aus einem aktuellen Beschluss des OLG Nürnberg. |
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