Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Auslagen

    Scan ersetzt Kopien

    | Pflichtverteidiger P druckte die Akte vollständig in Papierform aus, obwohl er bereits ein elektronisches Dokument (Scan) erstellt hatte. Er begründete es damit, dass dies in seiner Kanzlei technisch so gehandhabt werde und mit der „Vorbereitung der Verteidigung". |

     

    P machte gegenüber der Landeskasse Kopierkosten in Höhe von rund 320 EUR geltend. Der Urkundsbeamte lehnte die Gebühr nach Nr. 7000 Ziff. 1a VV RVG für die Fotokopien ab. Hiergegen wandte sich P mit einer Erinnerung - erfolglos. Auch das LG Berlin (5.8.15, 528 Kls 45/14 Kbd3) hat nun die Erinnerung zurückgewiesen: Die Ausdrucke waren nicht notwendig.

     

    Quelle: Burhoff online

    http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3087.htm 

    Quelle: ID 43550733