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  • · Nachricht · Dokumentenpauschale

    Ermittlungs- und gerichtliches Strafverfahren: Zweimal Auslagenpauschale

    | Die Auslagenpauschale Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG ist im Hinblick auf § 17 Nr. 10 RVG auszulegen. Daraus folgt: Die Dokumentenpauschale kann sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im erstinstanzlichen Verfahren geltend gemacht werden (OLG Frankfurt 30.6.15, 2 Ws 10/15 ). |

     

    In § 17 Nr. 10 RVG ist geregelt, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten sind.

     

    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Frankfurt&Datum=30.06.2015&Aktenzeichen=2%20Ws%2010/15

    Quelle: ID 43652051