· Fachbeitrag · Entschädigung
Wenn der Anwalt gegen eine Durchsuchungsmaßnahme nach dem StrEG verteidigt
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg
| Das StrEG sieht ggf. eine Entschädigung vor, wenn der Beschuldigte von Zwangsmaßnahmen freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Doch dass solche Verfahren langwierig, kompliziert und wirtschaftlich häufig uninteressant sind, zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Hamm. |
Sachverhalt
Der Beschuldigte und spätere Kläger hatte während einer Durchsuchung bei ihm einen Rechtsanwalt kontaktiert, der ihn dann auch verteidigte. Danach wollte der Kläger von den Verteidigerkosten freigestellt werden, zum Teil mit Erfolg (OLG Hamm 29.1.21, I-11 U 41/20, Abruf-Nr. 222851).
Relevanz für die Praxis
Verteidigerkosten stellen einen nach § 7 StrEG erstattungsfähigen Vermögensschaden dar. Voraussetzung ist, dass das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird und die Kostenvorschriften der StPO für diesen Fall nicht die Möglichkeit der prozessualen Erstattung der Auslagen vorsehen.
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