· Nachricht · Kostenfestsetzung
Rechtsmittel: Verfahrensgebühr entsteht schon mit Prüfung
| Die Verfahrensgebühr entsteht bereits durch die anwaltliche Prüfung und Beratung, ob und ggf. mit welchen Anträgen das ‒ häufig aus Zeitgründen zunächst nur zur Fristwahrung eingelegte ‒ Rechtsmittel begründet und weiter durchgeführt werden soll (AG Halle/Saale 16.6.21, 322 Ds 370 Js 16649/20, Abruf-Nr. 223996 ). |
Die Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren entsteht nicht erst mit der Rechtsmittelbegründung (KG RVG prof. 09, 169; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl. 2021, VV 4124 Rn. 8). Dies gilt auch für den entschiedenen Fall. Dort legte der Verteidiger Berufung ein. Für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel einlegt oder ein Rechtsmittel zurücknimmt, bat er um einen Hinweis, um die Berufung neu zu überdenken. Als die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, nahm er seine Berufung zurück.