05.10.2015 · Fachbeitrag · Pauschgebühr
Verjährungsbeginn: KG ändert Rechtsprechung
| Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; KG 15.4.15, 1 ARs 22/14, Abruf-Nr. 145604 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig