· Nachricht · Recht auf Rechtsbeistand
Europarecht/Strafverfahren: Kommissionsvorschlag angenommen
| Ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der allen EU-Bürgern das Recht garantiert, in Strafverfahren rechtlichen Beistand zu beanspruchen, wurde Anfang Oktober 2013 mit der Zustimmung des Ministerrats förmlich angenommen, nachdem das Europäische Parlament bereits zugestimmt hatte. |
In der Praxis bedeutet das, dass allen Verdächtigen überall in der EU künftig das Recht garantiert wird, sich im gesamten Verfahren von einem Anwalt beraten lassen zu können.
Quelle: ID 42434317